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Kneipe / Gaststätte / Restaurant mieten

Das Mieten einer Gaststätte, einer Kneipe oder eines Restaurants bietet sich an, wenn die Gäste auf der Feier mit Essen und Trinken versorgt werden sollen, aber der Gastgeber nicht ausreichend Kapazitäten hat oder seine Wohnung nicht in die Feier mit einbeziehen will.

Eine Kneipe mieten

Eine Kneipe verfügt in den meisten Fällen über eine rustikale Einrichtung sowie Küche. Demzufolge werden in dieser Variante einfache Speisen wie Hausmannskost oder Snacks serviert. Das Mieten einer Kneipe ist sehr unkompliziert. Der Gastgeber stimmt zunächst mit dem Wirt einen Termin für die Veranstaltung ab. Kurz vor deren stattfinden, werden Details zur erwarteten Anzahl der Gäste und dem Menü besprochen. Bietet die Kneipe gar keine Küche an, kann das Essen bei einem Partyservice bestellt werden oder der Wirt ermöglicht es, dass der Gastgeber seine Speisen bereitstellt. Für ausreichend Besteck und Teller muss häufig der Gastgeber sorgen, wenn die Kneipe kein Essen anbietet. Die Miete einer Kneipe hat den Vorteil, dass der Gastgeber keinen Dreck in der eigenen Wohnung hat und besonders bei vielen trinkfreudigen Bekannten bietet sich die Miete einer Kneipe an, weil die Betreiber bereits unterschiedliche Klientele gewohnt sind.

Für die Feier mit Freunden und Verwandten eine Gaststätte oder ein Restaurant mieten

Diese Variante des Feierns bietet sich zum Mittagessen sowie zum Abendessen an. In einem Restaurant oder einer Gaststätte wird eine Tafel aus Stühlen und Tischen gestellt. An dieser nehmen die Gäste zum Essen platz und verweilen im Anschluss dort. Manche Gaststätten verfügen zudem über einen Garten oder einen kleinen Spielplatz. Nach dem Essen besteht für die Gäste die Möglichkeit, an die frische Luft zu gehen und ungestörte Unterhaltungen zu führen. Die Sitzordnung der Gäste ergibt sich aus einem zuvor von dem Gastgeber festgelegten Sitzplan oder entsteht spontan. Die Miete einer Gaststätte oder eines Restaurants bezieht sich nicht nur auf die Location, sondern vorwiegend auf die Versorgung der Gäste mit Essen und Trinken. Demzufolge hat der Gastgeber keinen Aufwand mit den Vorbereitungen. Er muss lediglich seine Gäste über das Stattfinden der Veranstaltung informieren. Sämtliche Vorbereitungen und Aufräumarbeiten werden von der Gaststätte oder dem Restaurant übernommen. Grundsätzlich hat der Mieter einer Gaststätte sowie eines Restaurants die Wahl zwischen der Verköstigung der Gäste mit einem Menü oder einem Buffet. Bei einem Buffet bedienen sich alle Gäste eigenständig von einem Tisch, auf dem alle Speisen angerichtet werden. Bei einem Menü wird jedem Gast Gang für Gang das gleiche Essen serviert, die Gäste wählen individuell von einer Speisekarte oder eine vielfältige Auswahl unterschiedlicher Fleischsorten, Gemüsesorten sowie weiterer Beilagen wird auf dem Tisch in Schüsseln gestellt und jeder Gast bedient sich nach seinem Belieben. Die Getränke werden stets von einem Kellner an den Platz gebracht.

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