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Lärmbelästigung und Ruhestörung

Die Nachtruhe muss in der Zeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens eingehalten werden. Ein Verstoß dagegen wird als Ruhestörung geahndet. Auch wenn die Annahme kursiert, dass jeder Mieter ein Recht hat, einmal im Jahr lautstark ein Fest zu feiern – dieses Grundrecht gibt es nicht. Natürlich kann man in seine Wohnung oder in sein Haus täglich so viele Gäste einladen, wie man will. Zu einer Lärmbelästigung der Anwohner und Nachbarn darf es allerdings nicht kommen. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass sich die in der Nachtruhe gestörten Nachbarn an die Polizei wenden. Wenn die Polizei sogar zweimal vorbeikommen muss, kann ein hohes Bußgeld verlangt werden, im schlimmsten Fall konfiszieren die Ordnungshüter die Musikanlage.

Was sollte man bei der Organisation der Party beachten?

In jedem Fall lohnt es sich, die Nachbarn im Vorfeld der Party zu informieren. Damit handelt man sich zwar keinen Freibrief für hemmungsloses Feiern ein, normalerweise ist das Verständnis der Nachbarn aber immer etwas größer, wenn man sie rechtzeitig davon in Kenntnis setzt, dass man seinen runden Geburtstag oder Ähnliches feiert. Häufig ist auch der Zusatz angebracht, dass die Nachbarn herzlich eingeladen sind. Wenn man dazu noch Rücksicht nimmt, und die Musik gegen 22 Uhr herunterregelt, läuft man viel weniger Gefahr, dass die Nachbarn die Polizei rufen. Achten Sie auch darauf, Fenster und Balkontüren nicht sperrangelweit offen stehen zu lassen. Anwohner, die ihre Fenster auch offen stehen haben, werden durch den Partylärm erheblich gestört.

Wie kann man die Lärmbelästigung bei der Party noch verhindern?

Auch wenn die Stimmung noch so gut ist, halten Sie Ihre Gäste davon ab, nach 22 Uhr lautstark zu den aktuellen Charthits mitzugrölen. Besonders Gesang, der womöglich auch noch schief und unmelodisch ist, wird als große Lärmbelästigung wahrgenommen. Auch das Tanzen mit schweren Straßenschuhen ist für den unter dem Party-Ort wohnenden Mieter unangenehm und viel zu laut. Am besten stellt man die Anlage auf Zimmerlautstärke. Gäste, die an der Anlage herumspielen und auf lauter Musik bestehen, sollte man – so schwer es auch fällt – nach Hause schicken. Die Feier kann dann trotzdem weiter gehen, Gespräche in normaler Zimmerlautstärke sind auch nach 22 Uhr erlaubt und gelten als zumutbare Lärmbelästigung.

Checkliste, um eine Verwarnung wegen Ruhestörung zu vermeiden

  • Nachbarn rechtzeitig über Partyvorhaben informieren und ggf. einladen
  • ab 22 Uhr die Musik auf Zimmerlautstärke herunter regeln
  • Gesang und Tanz nach 22 Uhr unterbinden
  • Fenster und Balkontüren geschlossen halten

Wer sich dauerhaft nicht an diese Richtlinien halten kann, muss im schlimmsten Fall mit Bußgeldern, einer Anzeige und einer Mahnung des Vermieters rechnen. Der Vermieter hat das Recht, einem Mieter, der mehrfach wegen Lärmbelästigung belangt wurde, aus der Wohnung zu werfen.